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BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 629/80 |
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- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen eines grob unbilligen Versorgungsausgleiches - Zulässigkeit der Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Beziehung von Altersruhegeld schon vor der Eheschließung - Vereinbarkeit der Erhöhung der Rente des Ehemanns durch Übertragung von ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.12.1981 - IVb ZB 555/80
Durchführung des Versorgungsausgleichs nach eingetretenem Versorgungsfall
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 629/80
Hierzu wird auf die Ausführungen in dem Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1981 - IVb ZB 555/80 - (FamRZ 1982, 258, in Fortführung des Beschlusses BGH vom 17. Oktober 1979 - IV ZB 10/79 - FamRZ 1980, 129) Bezug genommen.Indessen kann es eine grobe Unbilligkeit im Sinne von § 1587 c Nr. 1 BGB begründen, wenn die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht zu einer ausgewogenen sozialen Sicherheit beider Ehegatten beiträgt, sondern im Gegenteil zu einem erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht zu Lasten des Ausgleichspflichtigen führt (Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1981 a.a.O. S. 258 f. m.w.N.).
- BGH, 29.04.1981 - IVb ZB 813/80
Voraussetzungen der Anwendung der Härteklausel
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 629/80
Es wäre befremdlich, wenn die in dieser Weise sozial schwächere Ehefrau gleichwohl einen Teil ihrer ohnehin bescheidenen Rentenanwartschaft an den Ehemann abgeben müßte, der hierauf nicht entscheidend angewiesen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 29. April 1981 - IVb ZB 813/80 - FamRZ 1981, 756, 757). - BGH, 17.10.1979 - IVb ZB 10/79
Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Eintritt des Versicherungs- und …
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 629/80
Hierzu wird auf die Ausführungen in dem Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1981 - IVb ZB 555/80 - (FamRZ 1982, 258, in Fortführung des Beschlusses BGH vom 17. Oktober 1979 - IV ZB 10/79 - FamRZ 1980, 129) Bezug genommen. - BGH, 17.10.1979 - IV ZB 10/79
Abweisung einer Scheidungsklage wegen eines Widerspruchs - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 629/80
Hierzu wird auf die Ausführungen in dem Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1981 - IVb ZB 555/80 - (FamRZ 1982, 258, in Fortführung des Beschlusses BGH vom 17. Oktober 1979 - IV ZB 10/79 - FamRZ 1980, 129) Bezug genommen.
- BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 49/84
Scheidung der Ehe - Herabsetzung des Versorgungsausgleichs - Grobe Unbilligkeit …
Als Fälle, in denen besondere Härtegründe eine Herabsetzung oder einen Ausschluß des Versorgungsausgleichs nach § 1587 c Nr. 1 BGB rechtfertigen können, sind etwa Sachverhalte anerkannt worden, bei denen die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht zu einer ausgewogenen sozialen Sicherung beider Ehegatten beiträgt, sondern im Gegenteil zu einem erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht zu Lasten des ausgleichspflichtigen Ehegatten führt, wie es insbesondere dann der Fall ist, wenn der Ausgleichsberechtigte bereits eine ausreichende Versorgung hat, während der Verpflichtete auf seine Anrechte dringend angewiesen ist und voraussichtlich nicht mehr in der Lage sein wird, den Verlust von Rentenanwartschaften auszugleichen (Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 629/80; vom 16. Dezember 1981 - IVb ZB 555/80 = FamRZ 1982, 258, 259). - BGH, 02.03.1983 - IVb ZB 904/81
Ausgleich der betrieblichen Altersversorgung im Bereich der Zusatzversorgung des …
Das gilt insbesondere dann, wenn der Ausgleichsberechtigte bereits eine eigene ausreichende Versorgung hat, während der Verpflichtete auf seine Rechte dringend angewiesen ist und voraussichtlich nicht mehr in der Lage sein wird, den Verlust von Rentenanwartschaften auszugleichen (Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 629/80).