Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 629/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,13102
BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 629/80 (https://dejure.org/1982,13102)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1982 - IVb ZB 629/80 (https://dejure.org/1982,13102)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 629/80 (https://dejure.org/1982,13102)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,13102) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines grob unbilligen Versorgungsausgleiches - Zulässigkeit der Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Beziehung von Altersruhegeld schon vor der Eheschließung - Vereinbarkeit der Erhöhung der Rente des Ehemanns durch Übertragung von ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.1981 - IVb ZB 555/80

    Durchführung des Versorgungsausgleichs nach eingetretenem Versorgungsfall

    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 629/80
    Hierzu wird auf die Ausführungen in dem Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1981 - IVb ZB 555/80 - (FamRZ 1982, 258, in Fortführung des Beschlusses BGH vom 17. Oktober 1979 - IV ZB 10/79 - FamRZ 1980, 129) Bezug genommen.

    Indessen kann es eine grobe Unbilligkeit im Sinne von § 1587 c Nr. 1 BGB begründen, wenn die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht zu einer ausgewogenen sozialen Sicherheit beider Ehegatten beiträgt, sondern im Gegenteil zu einem erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht zu Lasten des Ausgleichspflichtigen führt (Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1981 a.a.O. S. 258 f. m.w.N.).

  • BGH, 29.04.1981 - IVb ZB 813/80

    Voraussetzungen der Anwendung der Härteklausel

    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 629/80
    Es wäre befremdlich, wenn die in dieser Weise sozial schwächere Ehefrau gleichwohl einen Teil ihrer ohnehin bescheidenen Rentenanwartschaft an den Ehemann abgeben müßte, der hierauf nicht entscheidend angewiesen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 29. April 1981 - IVb ZB 813/80 - FamRZ 1981, 756, 757).
  • BGH, 17.10.1979 - IVb ZB 10/79

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Eintritt des Versicherungs- und

    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 629/80
    Hierzu wird auf die Ausführungen in dem Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1981 - IVb ZB 555/80 - (FamRZ 1982, 258, in Fortführung des Beschlusses BGH vom 17. Oktober 1979 - IV ZB 10/79 - FamRZ 1980, 129) Bezug genommen.
  • BGH, 17.10.1979 - IV ZB 10/79

    Abweisung einer Scheidungsklage wegen eines Widerspruchs - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 629/80
    Hierzu wird auf die Ausführungen in dem Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1981 - IVb ZB 555/80 - (FamRZ 1982, 258, in Fortführung des Beschlusses BGH vom 17. Oktober 1979 - IV ZB 10/79 - FamRZ 1980, 129) Bezug genommen.
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 49/84

    Scheidung der Ehe - Herabsetzung des Versorgungsausgleichs - Grobe Unbilligkeit

    Als Fälle, in denen besondere Härtegründe eine Herabsetzung oder einen Ausschluß des Versorgungsausgleichs nach § 1587 c Nr. 1 BGB rechtfertigen können, sind etwa Sachverhalte anerkannt worden, bei denen die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht zu einer ausgewogenen sozialen Sicherung beider Ehegatten beiträgt, sondern im Gegenteil zu einem erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht zu Lasten des ausgleichspflichtigen Ehegatten führt, wie es insbesondere dann der Fall ist, wenn der Ausgleichsberechtigte bereits eine ausreichende Versorgung hat, während der Verpflichtete auf seine Anrechte dringend angewiesen ist und voraussichtlich nicht mehr in der Lage sein wird, den Verlust von Rentenanwartschaften auszugleichen (Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 629/80; vom 16. Dezember 1981 - IVb ZB 555/80 = FamRZ 1982, 258, 259).
  • BGH, 02.03.1983 - IVb ZB 904/81

    Ausgleich der betrieblichen Altersversorgung im Bereich der Zusatzversorgung des

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Ausgleichsberechtigte bereits eine eigene ausreichende Versorgung hat, während der Verpflichtete auf seine Rechte dringend angewiesen ist und voraussichtlich nicht mehr in der Lage sein wird, den Verlust von Rentenanwartschaften auszugleichen (Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 629/80).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht